Von Daniel Pöhler, Initiative Volksentscheid Fahrrad
Die Berliner Radfahrer müssen täglich über Wurzelschäden rumpeln, über aufgeplatzte Wege fahren und durch scharfkantige Rinnen im Pflaster. Unzureichend abgesenkte Bordsteinkanten und Engstellen erschweren das Vorankommen. Richtig gefährlich kann es werden, wenn Radweg-Markierungen an Kreuzungen und Einmündungen kaum noch zu erkennen sind.
Die meisten dieser Schäden sind den Behörden bekannt. Die Berlinerinnen und Berliner haben bereits unzählige Male auf die gravierenden Mängel hingewiesen. Doch es passiert zu wenig, es dauert viel zu lange. Und wenn dann doch mal ein Reparaturteam ausrückt, werden die Schäden meist nur notdürftig geflickt, anstatt sie fachmännisch und dauerhaft zu beheben. Zum Beispiel wurde das für den Radverkehr wichtige Verbindungsstück in der Bergmannstraße auf Höhe der Markthalle zwar mehrfach „repariert“ – nach wenigen Wochen war das Pflaster aber an exakt derselben Stelle wieder löchrig.
Dabei leiden gerade Menschen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad, Rollstuhl oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, unter Schäden an ihren Wegen. Denn sie haben keine schwere Karosse mit Stoßdämpfern, die Unebenheiten ausgleichen. Marode Wege verringern zudem die Reichweite des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad, weil es dann anstrengender ist, eine bestimmte Strecke zurückzulegen. Radler können halt nicht einen Millimeter mehr aufs Gaspedal treten, sondern müssen jede Unebenheit aus eigener Kraft überwinden. Das Gleiche gilt für Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen.
So hilft der Volksentscheid
Abhilfe kann Paragraph 10 des Fahrrad-Gesetzes schaffen, für das wir ab Mai 2016 Unterschriften sammeln. Darin wird das Land Berlin zu einer effizienten Mängelbeseitigung verpflichtet. Die zuständige Senatsverwaltung soll spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Liste mit allen bekannten Mängeln erstellen und im Internet veröffentlichen. Jeder Mangel soll, so sieht es das Gesetz vor, zeitnah und nachhaltig beseitigt werden, möglichst innerhalb von sechs Monaten. Bürger können neue Schäden über ein geeignetes, zentrales Onlineportal melden.
Keine Ausrede ist es übrigens, wenn ein Radweg nicht den heutigen Standards entspricht, zum Beispiel, weil er zu schmal ist. Auch kein Grund nichts zu tun, ist es, wenn ein Radweg nicht benutzungspflichtig ist, wenn er also kein blaues Schild mit weißem Fahrrad-Symbol trägt. Wenn ein solcher Radweg vorhanden ist, weichen nach Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nur vier Prozent der Radfahrenden auf die Fahrbahn aus – selbst wenn die in deutlich besserem Zustand ist. Dem „Nahkampf“ mit Autos, Lieferwagen und Lkw wollen sich nur wenige Radler stellen (meist Männer mittleren Alters). Unter den Senioren sind es laut BASt weniger als ein Prozent, die auf der Straße radeln.
Also dürfen auch Radwege ohne Benutzungspflicht nicht dem Verfall überlassen werden! Sogar solche, die unzureichend sind, müssen instand gehalten werden, bis ein besserer Radweg oder Radstreifen eingerichtet worden ist.